Beitragsordnung
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Beitragsfestsetzung ab dem 01.01.2015 erfolgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.2014. Änderung der Zahlungsfrist in Punkt 3 zum 31.05. jeden Jahres laut Mitgliederversammlung vom 10.10.2016.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei!
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Beitragsordnung |
ab 2016 |
Familien (2Erwachsene + Kinder bis 16 Jahre) |
150 € |
Erwachsene |
70 € |
Kinder und Schüler bis 16 Jahre |
25 € |
Schüler, Studenten und Auszubildende |
35 € |
Jugendliche bis 18 Jahre |
35 € |
Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitssuchende |
35 € |
passive Mitglieder |
35 € |
fördernde Mitglieder |
70 € |
Gastspieler (voller Betrag in einem anderen Verein) |
35 € |
Schnupperbeitrag (1. Jahr der Mitgliedschaft) |
35 € |
3. Der Mitgliedsbeitrag ist ab 01.01. eines jeden Jahres fällig
4. Umlagen und Sachleistungen können von Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
5. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden und sind bei der darauffolgenden Mitgliederversammlung zu bestätigen!
6. Anträge auf Beitragsfreistellung sind schriftlich unter Angabe von Gründen einzureichen.
7. Säumige Beiträge werden zum 30.06. angemahnt - bei Nichtzahlung trotz Mahnungen erfolgt der Vereinsausschluss zum 31.12. und das gerichtliche Mahnverfahren.
8. Kündigungen der Mitgliedschaft müssen bis zum 30.11. für das Folgejahr schriftlich (inkl. des Mitgliedsausweises) vorliegen.
Kreissparkasse Börde
IBAN: DE80810550003047000041
BIC: NOLADE21HDL