Beitragsordnung
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Beitragsfestsetzung ab dem 01.01.2022 erfolgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2021.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei!
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Beitragsordnung
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ab 2022 |
Familien (2 Erwachsene + max. 2 Kinder bis zum 18. Geburtstag)
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180 € |
Aktive Mitglieder ab 18 Jahre
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70 € |
Kinder und Schüler bis zum 18. Geburtstag
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35€ |
passive Mitglieder
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35 € |
fördernde Mitglieder
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70 € |
3. Der Mitgliedsbeitrag ist ab 01.01. eines jeden Jahres fällig. Die Kassierung erfolgt jährlich in Verantwortung der Übungsleiter. Die Abrechnung gegenüber dem Hauptkassierer hat bis spätestens zum 31.05. des Jahres zu erfolgen.
4. Umlagen und Sachleistungen können von Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
5. Anträge auf Beitragsfreistellung oder -änderung sind schriftlich unter Angabe von Gründen einzureichen.
6. Säumige Beiträge werden zum 30.06. angemahnt – bei Nichtzahlung trotz Mahnungen erfolgen der Vereinsausschluss zum 31.12. und das gerichtliche Mahnverfahren.
7. Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.11. des Mitgliedsjahres für das Folgejahr schriftlich vorliegen. (inkl. der Abgabe des Mitgliedsausweises)
8. Jedes aktive Mitglied hat einen jährlichen Arbeitseinsatz zu leisten, bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre in Vertretung 1 Elternteil. Die Teilnahme wird eigenständig in aushängenden Listen eingetragen. Nicht geleistete Arbeitseinsätze werden mit 30€ berechnet.
Kreissparkasse Börde
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